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Informationen zum Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht ist nicht Gegenstand der staatlichen Pflichtfachprüfung gem. § 11 JAG NRW. Es gehört aber zum Kernbereich der Schwerpunkte 4 und 5; Spezielle Bereiche des Versicherungsrechts zudem zum Wahlbereich des Schwerpunkts 5.
Das Versicherungsrecht ist von großer praktischer Relevanz. Die Versicherungswirtschaft ist in Deutschland (und insbesondere im Raum Köln) ein großer Wirtschaftsfaktor und zugleich ein bedeutender Arbeit- und Auftraggeber für Juristen und Rechtsanwälte. Über 500.000 Erwerbstätige arbeiten direkt oder indirekt in der Versicherungsbranche und damit mehr Menschen als beispielsweise in der Chemie- oder Baubranche.
Deutschland ist der weltweit wichtigste Standort für die Rückversicherung. Gemessen am Prämienvolumen ist Deutschland im Non-Life Bereich (Schaden und Unfallversicherung sowie Krankenversicherung) die Nummer zwei hinter den USA. Im Leben-Bereich liegt Deutschland auf dem sechsten Platz. Deutsche Versicherer sind bedeutende Player auf den internationalen Märkten. Umgekehrt zeichnen zunehmend mehr ausländische Versicherer in Deutschland bedeutende Geschäfte und bedürfen hierbei entsprechender Beratung.
Dies impliziert überdurchschnittlich gute Beschäftigungsmöglichkeiten für versicherungsrechtlich vorgebildete Juristen. Diese bestehen beispielsweise in den auf das Versicherungsrecht spezialisierten Kanzleien, in den Rechtsabteilungen der Versicherungsunternehmen, und bei Verbänden genauso wie in Ministerien und Behörden, insbesondere bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Der Teilschwerpunkt Versicherungsrecht beinhaltet das Versicherungsvertragsrecht und das Versicherungsaufsichtsrecht. Versicherungsvertragsrecht ist (Schuld-)Vertragsrecht für Versicherungsverträge und geregelt im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Daneben findet auf Versicherungsverträge natürlich das BGB Anwendung; soweit es um die Versicherungsvermittlung geht, zudem das HGB. So sind beispielsweise bei der Kontrolle Allgemeiner Versicherungsbedingungen neben dem VVG insbesondere die §§ 305 ff. BGB zu beachten.
Das Versicherungsaufsichtsrecht ist Wirtschaftsverwaltungsrecht und im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt. Es hat die behördliche Kontrolle über die das Versicherungsgeschäft betreibenden Unternehmen zum Gegenstand. Ausgehend von der hohen ökonomischen und sozialen Bedeutung der Versicherungswirtschaft für die Allgemeinheit ist Schutzgut der Versicherungsaufsicht die Wahrung der Belange der Versicherten. Zu diesem Zwecke kann die Aufsichtsbehörde alle geeigneten Maßnahmen ergreifen (§ 298 VAG), insbesondere Anordnungen erlassen. Hierbei handelt es sich um Verwaltungsakte i.S. von § 35 Satz 1 VwVfG, die mit Widerspruch und Anfechtungsklage angreifbar sind.
Damit werden im Teilschwerpunkt Versicherungsrecht Themen behandelt, die zugleich wichtige Gegenstände der staatlichen Pflichtfachprüfung gem. § 11 JAG NRW sind.