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Professor Dr. Erich Roehrbein

* 10.01.1892 in Köln
† 18.12.1964 in Bonn

Direktor des Instituts von 1940 bis 1961








Nachruf

Am 18. Dezember 1964 verstarb der Landessozialgerichtspräsident a. D. Professor Dr. rer. Pol. Erich Roehrbein. Prof. Roehrbein war nach seinem Studium der Rechtswissenschaft und der Volkswirtschaftslehre zunächst als Richter, später im Preußischen Justizministerium und im Reichsjustizministeruim tätig. Im Jahre 1931 erhielt er, zu der Zeit als Richter am Oberlandesgericht in Köln tätig, einen Lehrauftrag an der Universität zu Köln für Bürgerliches, Handels- und Versicherungsrecht. Im Jahre 1942 wurde er zum Honorarprofessor der Universität zu Köln mit dem besonderen Fachgebiet für Individual- und Sozialversicherungsrecht und im übrigen für Bürgerliches Recht ernannt. Besondere Verdienste hat Prof. Roehrbein sich bei dem Aufbau der deutschen Sozialgerichtsbarkeit erworben. Nach Inkrafttreten des Sozialgerichtsgesetzes im Jahre 1954 wurde er zum ersten Präsidenten des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ernannt, das er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1960 leitete. Prof. Roehrbein hat sich nicht nur als hervorragender Richter und als Rechtsgelehrter durch namhafte wissenschaftliche Beiträge ausgezeichnet, er bekleidete auch zahlreiche wichtige Ehrenämter. So war er Mitglied und zeitweise Vorsitzender der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung sowie anderer Gesellschaften.

Die deutsche Rechtswissenschaft hat mit Prof. Roehrbein einen bedeutenden Vertreter verloren.

(o. Verf., Recht der Arbeit 1965, Heft 3, S. 93)